Weitere Einschränkungen im Bereich der Müngstener Brücke
Freitag, den 16.04.2010 KBS 458
In der vergangenen Woche hat sich das Eisenbahnbundesamt (EBA) erneut der Thematik Müngstener Brücke angenommen und weitere Betriebseinschränkungen erlassen. Nachdem das Amt im Oktober letzten Jahres bereist eine Gewichtsbeschränkung für die Brücke befahrenden Züge erlassen hatte, wurde nun auch die Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Bauwerkes auf 10 km/h herabgesetzt. Gleichzeitig sind nun auch Zugbegegnungen auf dem Bauwerk untersagt. Für die Züge der RB47 wurde ein neuer Ersatzfahrplan veröffentlicht. Seit etlichen Monaten gilt wegen des Umbaus der Bf. Remscheid-Lennep (Eingleisigkeit) bereits ein Plan mit verlängerten Fahrzeiten. Die neuerliche Beschränkung des Bahnbetriebs ist nach Angaben des EBA auf nicht mehr korrekt arbeitende Rollenlage an den Stützen der Brücke zurückzuführen. Mehrere der eigentlich beweglichen Lage sind festgefressen und können die bei Zugfahrten auftretenden dynamischen Lasten eventuell nicht mehr wie vorgesehen ableiten. Die Deutsche Bahn als Eigentümerin der Brücke sucht nun nach geeigneten Lagern und muss zusätzlich ein Gutachten zur Standsicherheit der Brücke erarbeiten. |
BiB Links: Artikel 458
BiB Links: News 458
|