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WSW wollen evtl. klagen
Sollte das Land nicht von seinen Forderungen gegen die WSW abrücken, wollen
die Stadtwerke nach Angaben von WSW Aufsichtsratsvorsitzenden und Wuppertaler OB
Kremendahl, den Rechtsweg bestreiten. Eine Mögliche Klage könnte sich gegen die
Untätigkeit der zuständigen Stellen beim Land richten.
Nach Informationen des WDR könnte die Zahlung der 100 Mio € das Aus der
Stadtwerke bedeuten, die WSW müssten dann Konkurs anmelden.
Am 27.04.2004 haben die WSW erstmals offizielle Stellung zu den Vorwürfen des
Regierungspräsidenten genommen. Dort heißt es u.a. WSW weisen Spekulationen
des Regierungspräsidenten über Rückzahlung von 100 Millionen Euro entschieden
zurück. Den Stadtwerken liegt nach eigenen Aussagen bis dato keine Bescheid
vor. Die WSW zeigen sich verärgert über die Vorabveröffentlichung anstatt zuerst
den Betroffenen zu informieren. Die WSW fordern zu einer sachlich kritischen
Diskussion zurückzukehren und vielmehr für eine abschließende Sachentscheidung
nach jahrelanger Prüfung durch die Bezirksregierung Sorge zu tragen.
Weiter führen die Stadtwerke zur Sache aus:
- Die in der Erklärung des Regierungspräsidenten als wesentlicher Grund
für die Rückzahlung behaupteten
50-prozentigen Massenüberschreitungen sind nach den der WSW vorliegenden Zahlen
sachlich nicht haltbar und falsch.
- Ein abschließender Bericht des Landesrechnungshofes zu diesem Tatbestand oder
eine definitive Entscheidung der Bezirksregierung liegt den WSW auch bis heute
nicht vor.
- Die WSW wird daher – wie in der Sache geboten – in aller fachlicher
Eindeutigkeit nachweisen, dass alle bisher ausgezahlten Fördermittel in Höhe von
184 Millionen Euro mit einzelnen Bewilligungsbescheiden der Bezirksregierung
untermauert sind und folglich einzelne Abweichungen vom Erstantrag aus 1993
bereits seit vielen Jahren den Bewilligungsbehören bekannt sind
- Da bereits 1999 durch die Wuppertaler Stadtwerke Massenänderungen an die
Bezirksregierung angezeigt wurden (der Erst-Förderantrag stammt aus dem Jahre
1993, die entsprechende Bewilligung aus 1995), müssten alle folgenden
rechtskräftigen Bewilligungsbescheide der Bezirksregierung wohl offensichtlich
fehlerhaft erteilt worden sein. Die WSW gehen nicht davon aus, das dies so ist.