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WSW wollen evtl. klagen

Sollte das Land nicht von seinen Forderungen gegen die WSW abrücken, wollen die Stadtwerke nach Angaben von WSW Aufsichtsratsvorsitzenden und Wuppertaler OB Kremendahl, den Rechtsweg bestreiten. Eine Mögliche Klage könnte sich gegen die Untätigkeit der zuständigen Stellen beim Land richten.
Nach Informationen des WDR könnte die Zahlung der 100 Mio € das Aus der Stadtwerke bedeuten, die WSW müssten dann Konkurs anmelden.
Am 27.04.2004 haben die WSW erstmals offizielle Stellung zu den Vorwürfen des Regierungspräsidenten genommen. Dort heißt es u.a. WSW weisen Spekulationen des Regierungspräsidenten über Rückzahlung von 100 Millionen Euro entschieden zurück. Den Stadtwerken liegt nach eigenen Aussagen bis dato keine Bescheid vor. Die WSW zeigen sich verärgert über die Vorabveröffentlichung anstatt zuerst den Betroffenen zu informieren. Die WSW fordern zu einer sachlich kritischen Diskussion zurückzukehren und vielmehr für eine abschließende Sachentscheidung nach jahrelanger Prüfung durch die Bezirksregierung Sorge zu tragen.
Weiter führen die Stadtwerke zur Sache aus:
- Die in der Erklärung des Regierungspräsidenten als wesentlicher Grund für die Rückzahlung behaupteten
50-prozentigen Massenüberschreitungen sind nach den der WSW vorliegenden Zahlen sachlich nicht haltbar und falsch.

- Ein abschließender Bericht des Landesrechnungshofes zu diesem Tatbestand oder eine definitive Entscheidung der Bezirksregierung liegt den WSW auch bis heute nicht vor.

- Die WSW wird daher – wie in der Sache geboten – in aller fachlicher Eindeutigkeit nachweisen, dass alle bisher ausgezahlten Fördermittel in Höhe von 184 Millionen Euro mit einzelnen Bewilligungsbescheiden der Bezirksregierung untermauert sind und folglich einzelne Abweichungen vom Erstantrag aus 1993 bereits seit vielen Jahren den Bewilligungsbehören bekannt sind

- Da bereits 1999 durch die Wuppertaler Stadtwerke Massenänderungen an die Bezirksregierung angezeigt wurden (der Erst-Förderantrag stammt aus dem Jahre 1993, die entsprechende Bewilligung aus 1995), müssten alle folgenden rechtskräftigen Bewilligungsbescheide der Bezirksregierung wohl offensichtlich fehlerhaft erteilt worden sein. Die WSW gehen nicht davon aus, das dies so ist.